Rechtsprechung
LG Essen, 23.08.2010 - 7 T 329/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 46 (6) AO, §§ 829, 845, 930 BGB
Sonstiges Zwangsvollstreckung, Steuerrecht, Zivilrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des § 46 Abgabenordnung (AO) auf eine Vorpfändung; "Erlass" einer Vorpfändung im Zeitpunkt der Übergabe durch den Gerichtsvollzieher an den Drittschuldner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 46 Abs. 6; ZPO § 845; ZPO § 930
Anwendbarkeit des § 46 Abgabenordnung ( AO ) auf eine Vorpfändung; "Erlass" einer Vorpfändung im Zeitpunkt der Übergabe durch den Gerichtsvollzieher an den Drittschuldner - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 14.06.2010 - 30 M 26/07
- LG Essen, 23.08.2010 - 7 T 329/10
- BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10
Papierfundstellen
- Rpfleger 2011, 95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 217/04
Rechtskraft der Ursprungsentscheidung nach Zurückweisung der …
Auszug aus LG Essen, 23.08.2010 - 7 T 329/10
Vielmehr ist für den Zeitpunkt des "Erlasses" entscheidend, wann ein Beschluss durch den Richter oder den Rechtspfleger unterzeichnet wurde und nachfolgend aus dem internen Geschäftsgang des Gerichtes entlassen wurde (BGH BGHZ 164, 347).
- BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10
Zwangsvollstreckung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Vorpfändung eines …
Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in Rpfleger 2011, 95 veröffentlicht ist, bejaht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung des Schuldners und sieht die Vorpfändung als mit der Zustellung an das Finanzamt wirksam geworden an.